Meine Dienstleistungen

Zeugenbeistand

Als Verletzte/r von Straftaten stehen Ihnen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren polizeiliche und gegebenenfalls ermittlungsrichterliche Vernehmungen bevor. Auch später im gerichtlichen Hauptverfahren können Sie zu einer Zeugenaussage vor Gericht geladen werden. In einigen Fällen kann eine Beiordnung oder die Gewährung von Prozesskostenhilfe und damit die Übernahme der Anwaltsgebühren durch die Staatskasse in Höhe der Pflichtverteidigergebühren erfolgen. Ich berate Sie über den Ablauf des Ermittlungsverfahrens und der Vernehmungen als Zeuge/Zeugin sowie Ihre Rechte und die Kostenfrage. Wenn Sie es wünschen, begleite ich Sie zu diesen Terminen.

Nebenklagevertreter

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können Sie sich als Verletzte/r als Nebenkläger/in anschließen. Sie erwerben dadurch wesentliche strafprozessuale Rechte. Sie können sich als Nebenkläger/in anwaltlich vertreten lassen. In einigen Fällen kann eine Beiordnung oder die Gewährung von Prozesskostenhilfe und damit die Übernahme der Anwaltsgebühren durch die Staatskasse in Höhe der Pflichtverteidigergebühren erfolgen. Ich berate Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten als Nebenkläger/in, den Ablauf des Strafverfahrens und die Kostenfrage.

Täter-Opfer-Ausgleich

In geeigneten Fällen kann ein Täter-Opfer-Ausgleich sinnvolle Lösungen, insbesondere eine Schadenswiedergutmachung durch den Täter/die Täterin, erbringen. Es kann eine Schlichtungsstelle eingeschaltet werden. Eine dieser Schlichtungsstellen ist der Ausgleich e.V. in München, deren Vorsitzender ich seit 2016 bin. Ich berate Sie über die Möglichkeiten und vertrete Sie in dem TOA-Verfahren, wenn Sie dies wünschen.

Adhäsionsverfahren

Das Adhäsionsverfahren stellt eine gesetzliche Möglichkeit dar, zivilrechtliche Anspüche (Schadensersatz und Schmerzensgeld) im Strafverfahren mit geltend zu machen. Ich berate Sie, ob dies in Ihrem Fall sinnvoll erscheint sowie über die Kostenfrage. Wenn Sie es wünschen, vertrete ich Sie in diesem Adhäsionverfahren.

Seminare Pflegerecht

Seit 1996 halte ich als Dozent der Juristischen Schulungen Jofer & Schreiber Seminare für Pflegekräfte, vorrangig mit haftungsrechtlichen Fragestellungen. Gerne können Sie bei Interesse Kontakt mit mir aufnehmen.